Zum Inhalt springen

Frauenquote für Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen

Das Europäische Parlament sprach sich heute in Straßburg für eine Frauenquote in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen aus. „Kleine und mittlere Unternehmen können aber aufatmen: die neue Regelung gilt nicht für KMU, diese sind von einer Quote ausgenommen“, so die Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand Europe, Markus Pieper und Markus Ferber.

„Der Widerstand gegen eine Frauenquote für den Mittelstand hat sich ausgezahlt. Diese unnötige Regulierung hätte nur mehr Verwaltungsaufwand für KMU bedeutet. Dennoch ist das Ergebnis nicht optimal für die gesamte Wirtschaft. Unternehmen werden in ihrer Freiheit gehindert. Sie müssen sich einer Quote unterwerfen, ohne, dass der Nutzen eindeutig bewiesen ist. Statt das Subsidiaritätsprinzip zu wahren, haben Parlament und Kommission eine neue Tür zu mehr Regulierung durch Brüssel aufgestoßen“, kritisieren Pieper und Ferber.

Die EVP-Fraktion hat erfolgreich dafür gekämpft, dass Sanktionen nur anfallen, wenn ein Unternehmen keine Maßnahmen vorweisen kann, mit denen es den Frauenanteil in Aufsichtsräten fördert. Somit liegt kein Verstoß gegen die Richtlinie vor, wenn Firmen die Zielvorgabe von 40% nicht erreichen.

Dieses Abstimmungsergebnis legt die Grundlage für die Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission. Im Rat ist weiterhin mit Widerstand zu rechnen. Einige Mitgliedsstaaten bestehen darauf, dass die Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts in nationaler Hand bleiben soll – das Subsidiaritätsprinzip dürfe nicht verletzt werden.

Veröffentlicht am 20. November 2013 in ,
Nach oben scrollen