Biozide: Parlament und Rat einigen sich auf einheitliche Regeln
Für biozidbehandelte Produkte gelten in Zukunft strengere, einheitliche Regeln in der Europäischen Union. Der Europaabgeordnete für das Münsterland, Markus Pieper (CDU), befürwortet die Einigung zwischen Parlament und Rat, die EU-Verordnung zu Bioziden zu verschärfen. Klare Regeln und verbesserte Kennzeichnung seien im Interesse von Verbrauchern und Produzenten, erklärte Pieper heute in Straßburg.
Biozide dienen dem Schutz gegen Bakterien und werden überwiegend in Hygieneartikeln oder Reinigungsmitteln verwendet. Auch in der Behandlung von Holzmöbeln kommen Biozide zum Einsatz. Künftig werden diese Produkte strenger kontrolliert. Für biozidbehandelte Ware bedeutet dies vor allem eine klare Kennzeichnungspflicht. Nicht betroffen sind Produkte, die nur während des Herstellungsprozesses mit Bioziden in Berührung gekommen sind, bei denen jedoch das Endergebnis keine Spuren mehr davon enthält. Für nichteuropäische biozidbehandelte Ware gilt außerdem eine Registrierungsvorgabe. “Ich begrüße diese Neuregelung. Wir haben als Bürger das Recht auf klare Sicherheitshinweise, wenn unsere Wohnzimmermöbel oder das Holzdreirad eines Kindes Biozide beinhalten”.
Bis 2020 sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die verschärften Regeln der EU-Verordnung für alle betroffenen Produkte einzuführen. Das Europäische Parlament rechnet dabei mit Verbesserungen für Umwelt – und Verbraucherschutz und einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit innerhalb des Binnenmarktes.