Mittelstand fordert weniger Bürokratie bei Dienstreisen
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) NRW kritisiert zu strenge EU-Auflagen für Dienstfahrten ins Ausland. Grundsätzlich sei es richtig, dass Betriebe Nachweise für Sozialversicherungen erbringen müssten. Aber die dafür jetzt unter anderem in Frankreich und Österreich zu erbringenden Belege „gehen über jedes vernünftige Maß hinaus“, erklären der Vorsitzende der MIT NRW, Hendrik Wüst, und der Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand der CDU in Brüssel, der Europaabgeordnete Markus Pieper.
„Einige Betriebe aus NRW überlegen sogar, das Auslandsgeschäft deswegen einzustellen“, beklagt die MIT. Mittelständler trugen ihre Kritik an den von manchen EU-Ländern verlangten Voraussetzungen an die MIT heran.
„Für jeden Auslandseinsatz eines Mitarbeiters muss ein vierseitiges Formular ausgefüllt werden. Selbst bei nur wenigen Stunden ist der Betrieb verpflichtet, das Formular für jeden einzelnen Arbeitsaufenthalt im Ausland zu beantragen“, kritisiert Wüst. Hinzu kommt, dass die Bearbeitungsdauer für das so genannte A1-Formular bei den Behörden derzeit rund eine Woche in Anspruch nimmt.
Gerade für kurzfristig anberaumte Dienstreisen, zum Beispiel im Servicebereich, ist dies viel zu lang. „Wenn heute ein Servicetechniker in NRW die Information erhält, dass eine Maschine in Frankreich defekt ist, erwartet der Kunde, dass er spätestens morgen mit der Reparatur anfängt und nicht erst in einer Woche”, erklärt der MIT-Vorsitzende.
Der Europaabgeordnete Markus Pieper kritisiert, dass einige EU-Länder auch bei den Kontrollen „weit über das Ziel hinausschießen“. „Mehrfachkontrollen und mehrseitige mitzuführende Nachweispapiere sehe ich nicht im Einklang mit dem EU-Binnenmarkt“, betont Pieper. Die MIT fordert daher, dass Deutschland und seine Nachbarländer sich schnell auf einen pragmatischen Umgang anstelle des Papierkrieges einigen müssen. Auf EU-Ebene soll zudem unverzüglich klar gestellt werden, dass kurze sowie regelmäßige Dienstreisen ins europäische Ausland von der Pflicht zur Vorlage einer A1-Bescheinigung ganz ausgenommen sind.