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Verpasste Chance eines zukunftsfähigen EU-Datenschutzes

Nach mehrjährigen Verhandlungen stimmt das Europäische Parlament heute in Straßburg über die Datenschutzgrundverordnung ab. Dabei stehen der Schutz personenbezogener Daten und die Rechte des Verbrauchers im Vordergrund.

“Mit der neuen Verordnung wird ein einheitliches Regelwerk geschaffen, dass das Datenschutzniveau anhebt. Die neuen Vorschriften werden für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jedoch eher zu mehr Verwaltungsaufwand und bürokratischen Hürden führen”, kritisieren Markus Pieper (CDU) und Markus Ferber (CSU), die Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand Europe. So führen die Rechte des Verbrauchers auf Löschung, Änderung oder Zugriff auf seine personenbezogenen Daten zu weitreichenden Informationspflichten seitens der Unternehmen.

“KMUs, deren Kerngeschäft außerhalb der Datenverarbeitung liegt, müssen weiterhin keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Hier konnte sich der EVP-Verhandlungsführer Axel Voss ganz im Sinne der KMUs durchsetzen”, unterstützen die beiden Abgeordneten ihren Kollegen. Anders stellt sich die Situation für Unternehmen, die mit der Verarbeitung  großer Datenmengen betraut sind, dar. “Für Start-ups im digitalen Bereich ohne die nötigen finanziellen Mittel könnte sich der verpflichtende Datenschutzbeauftrage als Hürde erweisen”, warnen Ferber und Pieper.

“Auch wenn bestimmte Erleichterungen für KMUs eingeführt wurden, der Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten wird eine bürokratischen Mehrbelastung  für KMUs bewirken”, so Ferber und Pieper. Kritisch bleibt somit, ob die EU-Datenschutzgrundverordnung den Herausforderungen der Zukunft standhält. “Die EU-Gesetzgebung hinkt der Technik, der Digitalisierung und den Wettbewerbsanforderungen hinterher. Der Inhalt wird 2018, wenn er zur Anwendung kommt, kaum mehr zeitgemäß sein”, bemängeln die beiden Mittelstandspolitiker.

Veröffentlicht am 14. April 2016 in , , ,
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