Lebensmittelkontrollen: Flexibilität bei Gebühren
Die europäischen Christdemokraten haben sich erfolgreich durchgesetzt. Die Mitgliedsstaaten bleiben flexibel und können selbst entscheiden, ob sie Pflichtgebühren für Unternehmen im Bereich der Lebensmittelkontrollen einführen. „Es wäre nicht gerechtfertigt, eine europaweite Regelung für amtliche Kontrollen einzuführen. Die Mitgliedsstaaten können am besten entscheiden, wie sie die Finanzierung ausgestalten. Wir unterstützen das deutsche Finanzierungssystem, bei dem der Staat lediglich bei anlassbezogenen Kontrollen eine Gebühr erhebt“, so Markus Pieper und Markus Ferber, die Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand Europe der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament.
Der PKM Europe hat sich für die Wahrung der Subsidiarität und Ausnahmen für KMU eingesetzt. „Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, weshalb seriös und sauber arbeitende Betriebe ohne Grund plötzlich Gebühren schultern sollten. Hier gäbe der Staat die Verantwortung zu Lasten der Wirtschaft ab“, stellen Pieper und Ferber klar.
Der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hatte am 20. Februar 2014 über den Berichtsentwurf über amtliche Lebensmittelüberwachung abgestimmt. Darin haben sich die Abgeordneten für die europaweite Einführung von Pflichtgebühren ausgesprochen. Der Ministerrat hat sich dazu noch nicht abschließend positioniert.