Münstersche Zeitung: Ausschreibungspraxis – Rettungsdienste schlagen wegen neuer Richtlinie Alarm
MÜNSTER Die großen Hilfsorganisationen in NRW befürchten wegen der europäischen Vergaberichtlinien den Verlust vieler ehrenamtlicher Mitarbeiter beim Rettungsdienst. Wenn zukünftig private Hilfsdienste den Zuschlag für Hilfsaufträge bekämen, würden viele ehrenamtliche Mitarbeiter wegfallen, die im Notfall gebraucht würden.
Die Landesverbände Westfalen-Lippe des Deutschen Rotes Kreuzes (DRK), der Johanniter-Unfallhilfe, des Malteser Hilfsdienstes und des Arbeiter-Samariter-Bund richteten daher am Montag einen Appell an die EU-Gremien. Bei der anstehenden Novellierung des EU-Vergaberechts sollen sie einer Ausnahme für Deutschland zustimmen. Hintergrund ist die gültige Ausschreibungspraxis im Rettungsdienst, an der sich auch private Anbieter beteiligen können.
Hoheitliche Aufgaben nicht mehr leistbar
„Bekommen die Privaten den Zuschlag wegen des günstigsten Angebotes, fällt hier eine wichtige Aufgabe für die vielen ehrenamtlichen Mitarbeiter weg“, sagt DRK-Präsident Jörg Twenhöven nach einem Spitzengespräch der Verbände mit EU-Parlamentarier Markus Pieper (CDU) in Münster. Ohne diese vielen Ehrenamtlichen wären aber die hoheitlichen Aufgaben bei Katastrophenfällen nicht mehr leistbar. „Ohne eine Ausnahmeregelung zerstören wir funktionierende Strukturen“, sagte Twenhöven. Laut Twenhöven hat das DRK allein in NRW rund 40.000 Ehrenamtliche.
Für die Kommunen und Kreise würde es auf jeden Fall teurer, erklärte der Landrat des Kreises Warendorf, Olaf Gericke (CDU). „Wir sind verpflichtet, im Katastrophenfall vier Rettungszüge für das Land und einen für den Regierungspräsidenten zu stellen. Da die privaten Anbieter diese Aufgabe aber nicht leisten, müssten wir diese Aufgabe von teuren Profis zum Beispiel von der Feuerwehr machen lassen“, beklagt Gericke.
Bundestag hatte bereits Ausnahme gefordert
Der Bundestag hatte bereits im November in einem Entschließungsantrag eine Ausnahme von der EU gefordert. In Brüssel stimmt in dieser Woche am Donnerstag der zuständige Ausschuss über die Novelle ab. Dann geht der Entwurf ins EU-Parlament.