Deutsche Verkehrs Zeitung: Strenge Regeln für Drohnen
Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat ernst gemacht: Die Abgeordneten haben sich mit klarer Mehrheit für eine deutlich restriktivere Regulierung des Einsatzes von Drohnen entschieden, als die Hersteller der Fluggeräte oder auch die sie nutzenden Unternehmen gehofft hatten.
Das in der Öffentlichkeit am stärksten beachtete Votum über die Drohnen war nur ein kleiner – wenn auch wichtiger – Teil der Entscheidung. Denn die Parlamentarier stimmten über den Easa-Gesetzentwurf ab, den die EU-Kommission Ende des vergangenen Jahres als Teil ihrer Luftfahrtstrategie vorgestellt hatte. Die Abgeordneten haben dabei der in Köln ansässigen Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Easa) einen Zuwachs an Kompetenzen beschert, der auf Kosten der Souveränität der Mitgliedstaaten geht. Deshalb werden die Parlamentarier bei den Verhandlungen des EP mit den Vertretern der 28 EU-Mitgliedsländer (Trilog) auf sehr viel Widerstand stoßen. Auch in Deutschland sorgt der Souveränitätsverlust für starke Bedenken.
Im Ausschuss aber waren sich die Abgeordneten der Europäischen Volkspartei (EVP) – zu der die deutschen CDU- und CSU-Abgeordneten gehören – und der S-&-D-Fraktion mit den deutschen SPD-Parlamentariern einig. Bei der EVP enthielt sich nur der CDU-Abgeordnete Markus Pieper der Stimme.
Nach dem Willen des Ausschusses soll Easa künftig etwa die Möglichkeit haben, europäischen Fluggesellschaften den Überflug von Krisengebieten zu untersagen. Und – das war ein besonderes Anliegen der S-&-D-Fraktion – die Behörde aus Köln wird sich um die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Luftfahrt kümmern und prüfen müssen, ob sie ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Damit, so die deutsche SPD-Abgeordnete Gabriele Preuss, „wächst der Druck auf unseriöse Anbieter“.
Schließlich wird Easa einheitliche europäische Vorschriften für den zivilen Einsatz von Remotely Piloted Aircraft Systems (RPAS), vulgo Drohnen, zugesprochen. Gegen den erbitterten Widerstand der Drohnenlobby legten die Abgeordneten strenge Registrierungspflichten für die RPAS fest. So muss Easa sicherstellen, dass jede Drohne, die schwerer ist als 250 g, registriert wird. Die Registrierung überträgt die Behörde voraussichtlich nationalen Ämtern.
Darüber hinaus soll sie sich aber auch um leichtere RPAS kümmern und sie unter bestimmten Bedingungen registrierungspflichtig machen können. Das könnte für leichtere Geräte zutreffen, die mit hochleistungsfähigen Kameras ausgerüstet und so für Spionage nutzbar sind. Maßgabe soll nicht nur sein, wie schwer ein Fluggerät ist, sondern was es kann.
Der zuständige Berichterstatter, der rumänische EVP-Abgeordnete Marian-Jean Marinescu, dem es gelang, seine Fraktion hinter sich zu bringen, betont: Bei allen Vorteilen von Drohnen „können sie auch Unfälle auslösen und Schäden verursachen. Deshalb stehen wir hinter der Registrierungspflicht.“ Seine Schattenberichterstatterin Preuss drückt es so aus: „Drohnen können nicht im juristisch luftleeren Raum abheben.“
Mit der Abstimmung gab der Verkehrsausschuss Marinescu das Mandat, Verhandlungen über den Easa-Gesetzentwurf mit den EU-Mitgliedstaaten zu beginnen, noch bevor das EP-Plenum über die Position des Transportgremiums abgestimmt hat. Die EU-Verkehrsminister legen ihre Haltung am 1. Dezember fest.
Quelle: DVZ / Werner Balsen