Allgemeine Bäcker Zeitung: KONTROLLGEBÜHREN
Bäckerinnungs-Verband Niedersachsen/Bremen begrüßt die Klagewelle gegen Kontrollgebühren. Nach dem Aufbegehren der Futtermittelindustrie schließen sich die Bäcker der Kritik an. Schon jetzt sind über 600 Klagen anhängig.
Hannover (abz). „Die Landesregierung ist selber schuld. Wir begrüßen die Initiative der Futtermittelhersteller und erwarten mit Spannung die ersten Verfahren.“ Auf diese Kurzformel bringt Landesinnungsmeister Karl-Heinz Wohlgemuth die Haltung des Bäckerinnungs-Verbandes Niedersachsen/Bremen zur jüngsten Klagewelle gegen die neuen Zwangsgebühren für Routinekontrollen. Über 600 Klagen sind derzeit bei niedersächsischen Verwaltungsgerichten anhängig, davon rund 60 von Bäckereibetrieben. EU-Politiker kritisieren einen verantwortungslosen Umgang mit dem Mittelstand.
„Wir schauen derzeit gespannt zum Verwaltungsgericht Oldenburg, wo Anfang September die ersten Pilotverfahren der Futtermittelindustrie verhandelt werden. Unabhängig von deren Ausgang werden wir Bäcker weitere eigene Verfahren anstrengen“, erklärt Wohlgemuth. „Es kann nicht sein, dass Betriebe, die alle Hygienestandards und andere behördliche Vorschriften in vollem Umfang erfüllen, trotzdem zur Kasse gebeten werden. Das ist genauso, als ob man bei einer Geschwindigkeitskontrolle vorschriftsmäßig fährt und trotzdem bezahlen muss“. Das Landesamt für Lebensmittelsicherheit sei hier eindeutig über das Ziel hinaus geschossen. „Hier geht es nicht um Verbraucherschutz, sondern um behördliches Raubrittertum ohne juristisch haltbare Grundlage“.
„Wir haben in Niedersachsen und Bremen rund 1100 Bäckereibetriebe mit ca. 4000 Verkaufsstellen. Je nach Betriebsgröße werden die Bäckereibetriebe durch die neue Praxis mit bis zu mehreren Tausend Euro pro Jahr belastet“, rechnet Heinz Essel, Geschäftsführer des Verbandes vor. In der Gesamtheit gehe es landesweit um mindestens 1,5 Millionen Euro jährlicher Zusatzbelastung für Bäckereien.
Geduld erforderlich
„Wir werden nicht zulassen, dass sich ein Ministerium auf Kosten des ehrbaren Bäckerhandwerks auf diese Weise die klammen Kassen auffüllt“, moniert Wohlgemuth. Wenn bei einer Erstkontrolle etwas zu beanstanden sei, seien Gebühren in Ordnung. „Die Bäcker aber für Leistungen zur Kasse zu bitten, die eindeutig zu den hoheitlichen Aufgaben einer Behörde gehören, ist indiskutabel.“ Seinen Kollegen empfiehlt Wohlgemuth entweder gar nicht zu zahlen oder nur unter Vorbehalt, damit im Falle einer rechtssicheren Entscheidung die zu viel gezahlten Gebühren wenigstens zurück gefordert werden könnten. Dazu sei jedoch Geduld erforderlich. „Wir müssen leider davon ausgehen, dass die anhängigen Verfahren nicht erstinstanzlich entschieden werden“.
Unterstützung erhalten die Bäcker vom niedersächsischen Europaabgeordneten Jens Gieseke (CDU): „In Brüssel machen wir uns für den Mittelstand stark. Das haben wir auch bei der entsprechenden Verordnung zur Gebührenpflicht getan. Niedersachsen könnte kleine und mittlere Unternehmen von der Gebührenpflicht befreien. Es ist mir daher unbegreiflich, dass die Landesregierung diese Möglichkeit nicht nutzt. Diese Verantwortungslosigkeit schadet einmal mehr der Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen.“
Einspruch erheben
Wohlgemuth rät seinen Kollegen, Einspruch zu erheben. „Wir sind auch in Sachen EEG-Umlage gegenüber der Backindustrie stark benachteiligt und haben enormen bürokratischen Aufwand durch die neue Allergenkennzeichnung sowie andere behördliche Auflagen.“ Zudem müssten viele Betriebe derzeit den Mindestlohn verkraften. Gerade für den kleinen Handwerksbäcker, der durch die aggressive Werbestrategie der Discounter enorm unter Druck steht, sei die Zusatzbelastung durch die neue Regelung fatal. Um die derzeit bundesweit rund 275.000 Arbeitsplätze im deutschen Bäckerhandwerk zu erhalten, sei zudem eine Entlastung von der überbordenden Bürokratie unabdingbar.
Der Sprecher des Parlamentskreis Mittelstand Europa, MdEP Markus Pieper (CDU), pflichtet ihm bei: „Der Mittelstand in Europa steht durch eine Vielzahl von Regulierungen bereits sehr unter Druck. Hier die Handwerksbäcker mit unnötigen Kontrollkosten zu konfrontieren, ist unverantwortlich. Es ist ein weiteres Beispiel für Überregulierung durch Bund und Länder.“
Landesinnungsmeister Wohlgemuth schließt auch eine Massenklage seiner niedersächsischen Bäckerkollegen nicht aus und hofft zudem auf die EU. „Die Reform der EU-Kontrollverordnung tritt 2017 in Kraft. Wir sind zuversichtlich, dass sich die Kritiker dieses Wahnsinns dort durchsetzen.“