EU-Energieeffizienz: Einigung schafft Flexibilität vor Ort
Die künftige EU-Richtlinie zur Energieeffizienz ist in trockenen Tüchern. Gestern Nacht einigten sich Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedstaaten über den endgültigen Text. “Die Einigung ist ein Meilenstein hin zur Erreichung des Einsparziels von 20 Prozent bis 2020. Investoren und Unternehmen haben jetzt endlich Planungssicherheit. Und wir schaffen genügend Flexibilität für individuelle Maßnahmen in den Mitgliedstaaten vor Ort inklusive der Anerkennung von Vorleistungen bei der Energieeffizienz”, sagte der CDU-Europaabgeordnete Markus Pieper, der das Dossier für die EVP-Fraktion betreut.
Die Mitgliedstaaten müssen künftig Maßnahmen ergreifen, die zu einer Reduzierung der jährlichen Energieverkäufe von 1,5 Prozent führen. Dies kann durch Einsparungsverpflichtungen oder alternative Maßnahmen erreicht werden, etwa durch Steuererleichterungen für Investitionen in Energieeffizienz. Die Mitgliedstaaten können Erleichterungen und Ausnahmen gewähren. Diese dürfen aber 25 Prozent der Gesamteinsparverpflichtung nicht übersteigen. So dürfen beispielsweise Energieverkäufe an Unternehmen, die am EU-Emissionshandel teilnehmen, in Teilen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen werden.
“Diese pragmatische Lösung ist ein guter Ansatz. Er stellt sicher, dass die Einsparverpflichtungen mit individuell auf die Erfordernisse vor Ort zugeschnittenen Maßnahmen erfüllt werden können”, so Pieper. Nach offizieller Billigung der Einigung durch die Mitgliedstaaten und das Plenum des Europaparlaments kann die neue Energieeffizienz-Richtlinie voraussichtlich bis zum Jahresende in Kraft treten.