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Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU im Europäischen Parlament legt Themenschwerpunkte für das zweite Halbjahr 2021 fest

Zweites Halbjahr läutet entscheidende Phase zur marktoffenen Ausgestaltung der parallelen grünen und digitalen Wende ein

„Das Fit-für-55-Paket, das Paket zur Kreislaufwirtschaft, die geplante Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, das EU-Lieferkettengesetz, aber auch die EU-Mindestlohnrichtlinie sind nur einige der Themen, die uns im zweiten Halbjahr 2021 beschäftigen werden.” ordnet Dr. Markus Pieper (CDU), Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand Europe (PKM Europe), ein. Darüber hinaus betont der Mittelstandsexperte: “Nur marktwirtschaftliche Lösungen, Technologieoffenheit und die mittelstandsverständliche Verzahnung der unterschiedlichen Instrumente kann dabei zum Erfolg führen. Die Pläne der Kommission zur weitreichenden Verknüpfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit dem Lieferkettengesetz oder dem EU-Emissionshandel (ETS) sehe ich deshalb ebenso kritisch wie das Reduzieren der kostenlosen CO2-Zertifikate im ETS selbst. Mit ihrem vorschnellen Handeln droht der Kommission damit, die sich kumulierenden Bürokratielasten aus den Augen zu verlieren. Deshalb werden wir uns beispielsweise auch im zweiten Halbjahr für ein Berichtsmoratorium für neue, zusätzliche Pflichten und Vorgaben einsetzen, solange Mehrkosten und Mehrwert für den Mittelstand nicht klar beziffert werden können.“

Markus Ferber (CSU), Ko-Sprecher des PKM Europe und wirtschaftspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, fügt hinzu: „Auch die Ausgestaltung der Taxonomie und der digitalen Initiativen, wie beispielsweise des Digital Markets Acts (DMA), werden im zweiten Halbjahr Gestalt annehmen. Bei beiden Vorhaben muss allerdings der Mittelstand mehr in den Fokus rücken. Während dem Mittelstand beim Themenkomplex Taxonomie der Bürokratietsunami droht, wird ihm bei der digitalen Wende und den dafür notwendigen Bedingungen nicht genug Aufmerksamkeit zuteil. Auch hier setzten wir im zweiten Halbjahr an. Während Ersteres eine Verschlankung der Anforderungen als auch ein niederschwelliges Beratungsangebot brauchen, muss Letzteres insbesondere in der Gatekeeperdefinition flexibel und mittelstandsnah ausgestaltet werden. Nur wenn die entscheidenden Stellschrauben auf Innovation und Marktwirtschaft stehen, können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zur erfolgreichen Ausgestaltung der parallelen grünen und digitalen Wende beitragen. Je früher das die Kommission erkennt, desto besser.“

Veröffentlicht am 8. Juli 2021 in ,
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