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Ja zur zweiten Chance für Unternehmen – Nein zu existenzbedrohenden Forderungsausfällen

Ab wann sind Unternehmer von ihrer Schuld befreit und dürfen ein zweites Unternehmen gründen? Mit dieser Frage beschäftigte sich gestern der Rechtssauschuss des Europäischen Parlaments. Die Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand Markus Ferber (CSU) und Markus Pieper (CDU) unterstützen die grundsätzliche Richtung des Rechtsausschusses: „Kleine Unternehmen sind nicht nur Schuldner, sondern auch Gläubiger und sind im Vergleich zu großen Unternehmen anfälliger bei Forderungsausfällen. Das wird nun stärker berücksichtigt.“

Neben der Erhöhung der Grenze, ab wann Unternehmer von ihrer Schuld befreit sind, sogenannte Restschuldbefreiung, auf 5 Jahren begrüßen die Mittelstandspolitiker weitere Verbesserungen für die Interessen der Gläubiger beim sogenannten vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren.

Ein solches System wäre in Deutschland ein Novum. Hierbei können Unternehmen sich von ihrer Schuldenlast trennen, sofern ein gewisser Anteil der Betroffenen zustimmt. Das Verfahren würde der Insolvenz in Deutschland vorgeschaltet. „Uns war es wichtig, hier Sicherheitsmaßnahmen einzubauen. Gläubigerinteressen müssen angemessen geschützt werden und die klassische Insolvenz darf aufgrund des neuen Instruments nicht nur als Abwicklungs- sondern muss weiterhin als Rettungsoption gelten“, so Pieper und Ferber. Daher unterstützen die beiden Abgeordneten, dass ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren nur unter angemessener Beaufsichtigung und bei einer gewissen Erfolgsaussicht durchgeführt werden kann.

Nachbesserungen muss es im weiteren Prozess noch geben. Während des vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens sollen die Forderungen von Banken und Gläubigern für vier Monate in einem Moratorium ausgesetzt werden. „Im Interesse der Gläubiger müssen wir diesen Zeitraum verringern“, fordern Pieper und Ferber für die weiteren Verhandlungen.

Veröffentlicht am 3. Juli 2018 in , ,
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