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Bahn frei für den Mittelstand

“Wir wollen kleine und mittlere Unternehmen aus dem engen Korsett der europäischen KMU-Definition befreien”, fasst der CDU-Europaabgeordnete Markus Pieper die Ausrichtung der heute vom Europäischen Parlament verabschiedeten Entschließung zusammen. Dazu brauchen wir die Anhebung von Höchstgrenzen und eine neue Definition für mittelgroße Firmen, die so genannten Mid-Caps.

Die Höchstgrenzen von 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Umsatz legte die EU-Kommission 2003 fest. Die KMU-Definition ist wichtig, weil den Betrieben bis zu dieser Größenordnung häufig ein besonderer Fördermittelzugang sowie Gesetzesausnahmen (Beispiele: Barrierefreiheit, soziale Berichtspflichten)  zugestanden werden. Pieper, Mittelstandssprecher der EVP-Fraktion und Autor der Parlamentsresolution, fordert die Kommission in seinem Bericht auf, die Schwellenwerte gemäß der Inflation- und Wirtschaftsentwicklung nach oben zu korrigieren und mehr Ausnahmen, etwa beim Datenschutz, möglich zu machen. Gleichzeitig soll die EU-Kommission neue Kriterien vorlegen, wonach zusätzlich zu KMUs auch mittelgroße Unternehmen definiert werden können.

“Neben deutlich höheren Beschäftigtenzahlen stellen wir uns Kriterien wie “eigentümergeführt” oder “hohe Innovationsquote” vor. Diesen Betrieben sollten dann Verfahrenserleichterungen bei der EU-Forschungsförderung oder auch in der konkreten Gesetzgebung eingeräumt werden. Die Kommission muss das Thema Mittelstand zudem mehr “querschnittsorientiert” angehen”, sagte Pieper in der Plenardebatte. Oftmals treffe die Betriebe die volle Wucht der EU-Gesetzgebung, etwa beim Chemikalienrecht, dem Emissionshandel oder der Abfallgesetzgebung. Vielfach hätten Betriebe aber nur marginale Berührungspunkte dazu, etwa wenn sie nur wenige Tonnen Chemikalien produzieren, aber ein Berichtswesen wie internationale Konzerne über sich ergehen lassen müssen, nennt Pieper ein Beispiel. Hier sollte die Kommission von vornherein Ausnahmen vorsehen.

Die heute verabschiedete Resolution des Europäischen Parlaments schließt an das Konsultationsverfahren der Kommission zur Überarbeitung der Definition an. Ein entsprechender Überarbeitungsvorschlag könnte im nächsten Jahr vorgelegt werden.

Veröffentlicht am 4. Juli 2018 in ,
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