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Dienstleistungspaket: Subsidiaritätsrüge ist der richtige Schritt

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Der Deutsche Bundestag plant heute, Teilen des Dienstleistungspakets eine sogenannte Subsidiaritätsrüge zu erteilen. Der Bundesrat will ebenso am morgigen Freitag eine Rüge zu den Vorschlägen aus dem Dienstleistungspaket zu einem Notifizierungsverfahren verabschieden. Die Sprecher des PKM Europe Markus Ferber (CSU) und Markus Pieper (CDU) begrüßen die Bedenken bezüglich des Notifizierungsverfahren:

„Dem Vorschlag nach soll jede parlamentarische Tätigkeit mit einem Bezug zu Dienstleistungen einem Genehmigungsvorbehalt durch die EU-Kommission unterliegen. Dies geht über die Kompetenzen der Kommission hinaus und bedeutet letztendlich, dass demokratisch legitimierte Parlamente unter die Kontrolle eines Exekutivorgans, der Kommission, gestellt werden. Das ist nicht mit dem Demokratieprinzip vereinbar. Die Subsidiaritätsrüge ist deshalb der richtige Schritt.“

Neben dem Notifizierungsverfahren bewertet der Bundestag den Vorschlag zu einer Verhältnismäßigkeitsprüfung kritisch. Demnach sind die Mitgliedstaaten angehalten, anhand eines Schemas die Rechtfertigung von neuen Berufszugangsvoraussetzungen zu prüfen. Dazu erklärten die Abgeordneten Pieper und Ferber:

„Mit elf Prüfkriterien ist dieser Test für die Mitgliedstaaten schier nicht praktikabel und in seiner jetzigen Form abzulehnen. Wir brauchen eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Dass sogar der Bundestag eine Subsidiaritätsrüge ausspricht zeigt, wie ernst es uns bei dem Thema ist.“

Hintergrund:

Die nationalen Parlamente können gemäß des Vertrags von Lissabon EU-Vorhaben beeinflussen und auch rügen, denn die EU darf nur handeln, sofern die einzelnen Mitgliedstaaten eine Angelegenheit nicht ausreichend lösen können. Wenn ein nationales Parlament der Meinung ist eine Sache dürfe oder müsse nicht in Brüssel geregelt werden, kann eine sogenannte Subsidiaritätsrüge erhoben werden. Ist eine gewisse Quote von Subsidiaritätsrügen erreicht, muss die Kommission ihren Vorschlag überprüfen oder der Unionsgesetzgeber – Rat und Parlament – entscheiden, ob der Vorschlag verworfen wird. Von dieser Möglichkeit wird jetzt bezüglich der Vorschläge aus dem im Januar veröffentlichten Dienstleistungspaket zu einem Notifizierungsverfahren sowie zu einer Verhältnismäßigkeitsprüfung in Deutschland Gebrauch gemacht. Der Bundesrat will ebenso eine Subsidiaritätsrüge verabschieden wie auch die Assemblée Nationale in Frankreich.

Veröffentlicht am 9. März 2017 in , , ,
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