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Online-Kauf- und Vertragsrecht: Europäisches Parlament verbessert unternehmerfeindliche Vorschläge der Kommission

Das Europäische Parlament stellte diese Woche seine Sicht auf das Online-Kauf- bzw. Vertragsrecht dar. Damit reagierte das Parlament auf die zwei Vorschläge der Kommission zu vertragsrechtlichen Aspekten zum Online-Handel und zur Bereitstellung digitaler Inhalte. „An einigen Stellen muss nachgebessert werden. Dennoch stellen die Berichte eine wesentliche Verbesserung im Vergleich zu den Kommissionsvorschlägen dar“, bewerten die Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand Markus Ferber (CSU) und Markus Pieper (CDU) die Arbeit im Europäischen Parlament.

Beim Kommissionsvorschlag blieb weitestgehend unklar, unter welche Vorschriften Produkte wie Smartphones, die sowohl Merkmale eines klassischen Produkts als auch digitaler Inhalte aufweisen, fallen. Deshalb begrüßen die Abgeordneten die ersten Klarstellungen der Anwendungsbereiche von Seiten des Parlaments: „Rechtssicherheit ist Grundvoraussetzung für den Erfolg von Unternehmen. Deswegen sollten bei grundlegenden Aspekten wie Garantien und Beweislastumkehr die gleichen Fristen für digitale Inhalte wie bei online gekauften Waren gelten.“

Zudem hatte die Kommission vorgeschlagen, dass Unternehmen zwei Jahre statt nur sechs Monate nachweisen müssen, dass ein online gekauftes Produkt zum Verkaufszeitpunkt ohne Mängel war. Diese Erweiterung zugunsten des Verbrauchers wäre fatal für Unternehmen. Diese müssten mit gesteigerten Kosten und Planungsunsicherheiten rechnen. Der Bericht sieht folgerichtig eine Beweislastumkehr von sechs Monaten, wie es in den meisten Mitgliedstaaten derzeit üblich ist, vor. „Wir müssen nun aufpassen, dass die Linken die Fortschritte nicht durch Änderungsanträge hin zu einer Verlängerung der Beweislastumkehr zerlegen,“ warnen die Abgeordneten Markus Pieper und Markus Ferber in Bezug auf die weiteren Schritte im Europäischem Parlament.

Der Parlamentskreis Mittelstand der CDU/CSU-Gruppe organisiert anlässlich zu diesem Thema am heutigen Donnerstag einen Austausch. Im Parlament sollen die Berichte im zweiten Quartal 2017 im Binnenmarkts- und Rechtsausschuss abgestimmt werden, ehe sich das Plenum positioniert.

Veröffentlicht am 1. Dezember 2016 in , , ,
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