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KMU-Unterstützungsfaktor: Lord Hill kündigt Fortbestand an

“Wir werden den KMU-Unterstützungsfaktor nicht nur erhalten, sondern wir überprüfen auch ob eine Anhebung des Schwellenwerts möglich ist, sodass sich mehr KMU-Kredite für geringere Kapitalanforderungen qualifizieren”, gab Lord Hill, EU-Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion, im Rahmen der Eurofi Konferenz in Amsterdam bekannt. “Diese Zusage seitens der EU-Kommission ist eine wichtige Stütze beim Zugang zu Finanzierung für KMU”, begrüßen Markus Pieper (CDU) und Markus Ferber (CSU) die Ankündigung des Kommissars. “Eine Anhebung der Obergrenze bei der Vergabe ist der richtige Schritt. Begünstigte Kredite kommen insbesondere mittelständischen Unternehmen zugute, die in der Wachstumsphase einen höheren Kapitalbedarf entwickeln”, unterstreichen Ferber und Pieper. “Der KMU-Unterstützungsfaktor hat sich bewährt. Über eine unbefristete Weiterführung entsteht Planungssicherheit für Kreditinstitute bei der Kreditvergabe an KMU. Deswegen muss der KMU-Faktor fest in der CRR verankert werden”, fordern Ferber und Pieper.

Hintergrund:

Für Mittelstandskredite gelten aktuell verringerte Eigenmittelanforderungen. Durch den KMU- Unterstützungsfaktor müssen Mittelstandskredite mit weniger Eigenkapital hinterlegt werden. Dies macht die Vergabe von Krediten an KMU besonders attraktiv. Der KMU-Unterstützungsfaktor wurde jedoch 2013 im Rahmen der Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRR) unter einem Prüfungsvorbehalt eingeführt. Bis zum 28. Juni 2016 ist die Europäische Kommission aufgefordert einen Bericht über den KMU-Unterstützungsfaktor vorzulegen.

 

Veröffentlicht am 27. April 2016 in , , ,
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