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Ein-Personen-Gesellschaft: Chance oder Risiko für den Mittelstand?

Europäische Unternehmen könnten bald von einer neuen Unternehmensform mit einem einheitlichen europäischen Rechtsrahmen profitieren. Die Europäische Union will die Möglichkeit zur Gründung von europäischen Ein-Personen-Gesellschaften (SUP: Societas Unius Personae) schaffen. Der Parlamentskreis Mittelstand Europe traf sich jetzt mit Vertretern der deutschen Wirtschaft, der Bundesnotarkammer und der Europäischen Kommission, um Chancen und Risiken des Kommissionsvorschlags zu diskutieren. “Wir begrüßen die Idee, dass Unternehmen, die europaweit tätig sein wollen, eine europäische Unternehmensform wählen können. Dies würde grenzüberschreitende Aktivitäten erleichtern und die Niederlassungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt fördern. Die europäische Regelung muss aber gewährleisten, dass die SUPs seriös agieren, bewährte nationale Rechtssysteme nicht aushöhlen und nicht für Geldwäsche oder Briefkastenfirmen missbraucht werden”, so Markus Pieper (CDU) und Markus Ferber (CSU), die Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand Europe.

Als Risiken nannten die Diskussionsteilnehmer vor allem die “Online-Blitzgründung”. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass innerhalb von drei Arbeitstagen ohne Überprüfung durch einen Notar eine SUP gegründet werden kann. “Die derzeitige Ausgestaltung der Online-Gründung öffnet Tür und Tor für kriminelle Machenschaften wie etwa Geldwäsche”, so Pieper und Ferber. Zudem soll die SUP nach Vorstellung der Kommission mit einem Euro Mindestkapital ohne Kapitalansparpflicht arbeiten. “Hier muss es eine Ansparpflicht geben, um Kreditaufnahmen vertrauenswürdig abzusichern”, fordern Pieper und Ferber. Nicht zuletzt könnten sich Unternehmen dem Vorschlag nach in dem Land registrieren, wo sie die niedrigsten Standards zu erfüllen haben. “Dies würde möglicherweise Briefkastenfirmen fördern, aber weniger die Gründung von vertrauenswürdigen kleinen und mittelständischen Unternehmen, die zusätzliche Arbeitsplätze schaffen könnten”, kritisieren Pieper und Ferber.

Der stellvertretende Vorsitzende im Rechtsausschuss, Axel Voss (CDU), sagte dazu: “Meiner Ansicht nach dürfen wir uns der Idee einer erleichterten, grenzübergreifenden Form von Unternehmensgründungen in der Europäischen Union nicht verschließen, wenn wir der Digitalen Agenda gerecht werden wollen. Das aktuell vorgeschlagene Instrument der SUP muss aber an vielen Stellen grundlegend ausgebessert werden, um hierbei eine sinnvolle Option darzustellen.”

Aktueller Verfahrensstand: Die Europäische Kommission hat den Vorschlag zur SUP im April 2014 vorgelegt. Der Berichtsentwurf des Rechtsausschusses ist für Anfang Mai 2015 vorgesehen.

Veröffentlicht am 16. April 2015 in ,
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