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Kein Europäischer Sozialtourismus

Endlich eine Richtigstellung in dem seit Wochen tobenden Rechtsstreit über Sozialleistungen an Staatsangehörige anderer europäischer Mitgliedsstaaten in Deutschland: der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof stellte heute sein Gutachten vor. Demnach kann der Staat Hartz-IV-Leistungen verweigern, wenn andere EU Bürger ausschließlich einreisen, um in Deutschland Sozialleistungen zu beziehen.

Markus Pieper (CDU), Europaabgeordnete des Münsterlandes, begrüßt das Gutachten: “Missbrauch der europäischen Sozialhilfesysteme, egal in welchem Land, muss trotz Freizügigkeit ausgeschlossen sein.”

Das Gutachten des Generalanwaltes Melchior Wathelet ist nicht rechtsverbindlich, jedoch folgt das Gericht dem Gutachter in den meisten Fällen. Das Urteil wird in einigen Monaten fallen.

Veröffentlicht am 20. Mai 2014 in
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