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Kampf um „Made in“-Kennzeichnung

Das Plenum des Europäischen Parlaments hat heute über die verpflichtende „Made in“-Kennzeichnung abgestimmt. Durch die Anlehnung an den Zollkodex gerät das „Made in Germany“-Gütesiegel in Gefahr. Demnach würde das Label künftig den Anteil der Vorproduktionen wesentlich höher gewichten, was für Unternehmen ein Mehr an Bürokratie und Kosten bedeutet. „Weder Verbrauchern noch Unternehmen hilft diese Neuregelung. Sie führt Verbraucher nur in die Irre, da sie von den entscheidenden Produktionsstufen und der unternehmerischen Verantwortung für das Produkt ablenkt“, so die Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand (PKM Europe), Markus Pieper und Markus Ferber.

Die Abgeordneten kritisieren, dass sich das linke Lager dennoch für diese Kennzeichnungspflicht ausgesprochen hat. „Dies bedroht die Existenz vieler Mittelständler in Deutschland“, so die Mittelstandssprecher. Auch das SPD-geführte Bundeswirtschaftsministerium hatte nachdrücklich darauf hingewiesen, dass es eine solche Regelung ablehnt.

Gemeinsam mit Abgeordneten der Liberalen, der europäischen Konservativen und der europäischen Christdemokraten hatte die CDU/CSU-Gruppe versucht, dieses Vorhaben zu stoppen. Der Ablehnungsantrag konnte sich jedoch mit 419 zu 205 Stimmen nicht durchsetzen. Allerdings zeigt dies auch, dass nicht das gesamte Europäische Parlament hinter der Kennzeichnungspflicht steht. „Dies ist ein eindeutiges Zeichen an den Ministerrat, die geplante Regelung weiterhin zu blockieren. Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung gehört nicht in eine Verordnung über Produktsicherheit. Hier ist die Kommission wieder einmal ohne Folgenabschätzung vorgeprescht“, kritisieren Pieper und Ferber.

Das Ursprungsland würde sich mit der jetzt vorgesehenen Regelung, die sich nur noch an Zollkriterien orientiert, verschieben. Zollvorschriften sind aber nicht geeignet, um die Herkunft von Produkten zu bestätigen. Sie dienen damit auch keiner verbesserten Produktsicherheit. Bislang hat sich der Ministerrat noch nicht geeinigt. Es besteht weiterhin eine Sperrminorität, die die verpflichtende Herkunftskennzeichnung ablehnt.

Veröffentlicht am 15. April 2014 in ,
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