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Stromrabatte – EU-Kommission kuriert nicht die Ursache

Politiker des CDU-Wirtschaftsflügels fordern eine Generalrevision der Einspeisevergütung für Ökostrom. Stromrabatte für energieintensive Industrien seien nur ein Symptom einer insgesamt verfehlten Gesetzgebung. Vielmehr müsse das System der 20-jährigen Einspeisevergütung mit Einspeisevorrang für Ökostrom durch  Brüssel insgesamt korrigiert werden, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der drei Mittelstandssprecher Carsten Linnemann (MdB Berlin), Markus Pieper (MdEP Brüssel) und Hendrik Wüst (MdL Düsseldorf).

Wenn die EU-Kommission die Förderung Erneuerbare Energien europaweit harmonisieren möchte, helfe kein “Herumdoktern an Symptomen”, so die Mittelstandssprecher. Anstatt die Ausnahmen im Fokus zu haben, bedürften die nationalen Einspeisesysteme – nicht nur in Deutschland – dringend einer EU-rechtlichen Neubewertung. Die hohen Marktanteile (23 % in Deutschland) der erneuerbaren Energien rechtfertigten die bislang gegebene beihilferechtliche Sonderstellung künftig nicht mehr, zumal durch Einspeisevorrang und Preisbeeinflussungen eine immer größere Beeinträchtigung des Energiebinnenmarktes zu beobachten sei.

Strom muss grundsätzlich am Markt frei gehandelt werden und so zu im Wettbewerb über die Strombörse gebildeten Preisen EU-weit zur Verfügung stehen. Je mehr Strom aber in Deutschland aus erneuerbaren Energien erzeugt und marktfern über die EEG-Umlage vergütet wird, desto höher ist der Anteil gesetzlich festgelegter Preise und desto größer ist die Preisverzerrung im Binnenmarkt. Deshalb muss Brüssel die Erneuerbaren Energien jetzt in die Marktwirtschaft entlassen. Dann entspannt sich auch die Diskussion um die Stromrabatte, heißt es in der Stellungnahme.

Hintergrund

In Deutschland existiert die Förderung erneuerbarer Energien über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bereits seit dem Jahr 2000. Seit Verabschiedung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG (EE-RL) wird das EEG auch zur Erfüllung der EU-rechtlichen Vorgaben zum Ausbau regenerativer Energien verwendet. Demnach muss Deutschland einen Anteil von 18 % erneuerbarer Energien bis 2020 erreichen, um zum europäischen Gesamtziel von 20 % zu gelangen. Im Jahr 2012 lag dieser bereits bei knapp 23 %. Damit handelt es sich bei den erneuerbaren Energien nicht mehr um einen Nischenbereich mit kleinem Anteil an der Stromerzeugung. Dies war noch der Fall, als der EuGH im PreussenElektra-Urteil im Jahr 2001 entschied, dass garantierte und vorrangige Einspeisung sowie feste Vergütung von erneuerbaren Energien weder eine verbotene Beihilfe (gemäß Art. 107 AEUV) noch einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit (gemäß Art. 34 AEUV) darstellen. Diese Situation hat sich mit den hohen Marktanteilen des Ökostroms grundsätzlich geändert.

Veröffentlicht am 18. Dezember 2013 in , ,
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