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EU-Haushalt: Fehlerrate bei EU-Förderung steigt 2012 das dritte Jahr in Folge

Die Fehlerraten der europäischen Strukturförderung sind 2012 das dritte Jahr in Folge gestiegen. Bei einer Quote von 4,8 % verweigert der Europäische Rechnungshof der Europäischen Kommission erneut die Zuverlässigkeitserklärung im Umgang mit EU-Geldern.

2011 hatte die Fehlerrate noch bei 3,9 % (2010: 3,7 %, 2009: 3,3 %) gelegen. Verantwortlich für den Anstieg zeichnet insbesondere der nachlässige Umgang der Mitgliedstaaten mit EU-Geldern aus den Struktur- und Agrarfonds. Die Rechnungsprüfer kritisierten für die Fehler in den Strukturfonds insbesondere gesetzeswidrige Ausschreibungsverfahren. Bei den Agrarfonds kommt es zudem immer häufiger zu falsche Angabe über Flächengrößen. Darüber hinaus halten viele Landwirte die an die EU-Gelder geknüpften Umweltauflagen nicht ein.

Laut einer Mitteilung der EU-Kommission vor wenigen Wochen sind für 80 % der falschen Verwendung nur drei Mitgliedsstaaten verantwortlich: Spanien, Griechenland und Italien. Für die letzten Jahre stellte die Kommission wachsende Fehlerraten auch in Tschechien, Polen und Rumänien fest. Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für das Haushaltsentlastungsverfahren  Markus Pieper fordert als Konsequenz mehr direkte Verantwortung der Kommission beim Einsatz von EU-Geldern. Insbesondere in Problemstaaten müsse die Kommission für die Zertifizierungen der nationalen Prüfbehörden selbst Verantwortung übernehmen. Für die „Sorgenkinder der EU-Förderung“ müsse es zudem endlich wirksame finanzielle Sanktionen geben. Mehrfach hatte Pieper für die Förderperiode 2014 bis 2020 bereits einen „finanziellen Korrekturmechanismus bis zum endgültigen Stopp der EU-Gelder“ für Staaten mit hohen Fehlerraten gefordert. Pieper: „Es kann nicht sein, dass immer dieselben Mitgliedstaaten mit immer denselben Fehler die ganze Förderpolitik der Gemeinschaft in Misskredit bringen. Hier muss die Kommission endlich direkt eingreifen“.

Hintergrund zum weiteren Verfahren

Da allein Spanien in der letzten Förderperiode für 58 % der Korrekturverfahren verantwortlich war, wurde jetzt der spanische Finanzminister in den Haushaltskontrollausschuss eingeladen. In Brüssel wird zudem mit Spannung erwartet, wie sich die Kommission zu den Forderungen nach härteren finanziellen Sanktionen stellt. Offensichtlich ist die Barroso-Kommission an ihren eigenen Ansprüchen bereits gescheitert. Ihr Antritt war mit dem verbunden, eine umfassende Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofes für den Umgang mit EU-Geldern zu erhalten. Von diesem Anspruch ist die Kommission durch wachsende Fehlerraten weiter entfernt denn je. Diesen Sachverhalt wird das Europäische Parlament im Entlastungsverfahren für 2012 sicher berücksichtigen. Die Abstimmung im Parlament über die Haushaltsentlastung der Kommission ist im April 2014.

Veröffentlicht am 5. November 2013 in ,
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