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Prüfung der Umweltverträglichkeit: Nachteil für den Investitionsstandort Europa

Das Europäische Parlament sprach sich heute in Straßburg für den Text des Umweltausschusses zur überarbeiteten Umweltverträglichkeitsprüfung aus. Statt für Erleichterungen bei der Umsetzung zu sorgen, wird es jetzt komplizierter. Damit ist klar, dass auf die Industrie ein Mehr an Bürokratie, Kosten und Rechtsunsicherheit zukommt.

„Die Neufassung der UVP-Richtlinie ist ein Anti-Investitionsprogramm. Die erhebliche Verschärfung der Regelungen für die Plan- und Genehmigungsverfahren stellt für jedes Unternehmen in Deutschland einen enormen Nachteil dar. Grüne und Sozialdemokraten haben sich mit ihrer Regulierungswut leider durchgesetzt“, so die Europa-Abgeordneten und Sprecher des Parlamentskreis Mittelstand (PKM Europe), Markus Pieper und Markus Ferber. Die europäischen Christdemokraten (EVP) wollten beispielsweise Biodiversität konkreter als Fauna und Flora definieren, was Ermessensspielräume verringert und die Gefahr “paralleler Gesetzgebung” ausgeschlossen hätte.

Größere Industrie- und Straßenbauprojekte sind nun durch eine entstehende Rechtsunsicherheit gefährdet. Insbesondere die Vermischung von nationalem Fachrecht und UVP ist problematisch. Beim Bau einer Straße müssten so etwa zwei Genehmigungsverfahren stattfinden, die zum Beispiel die Gefährdung bestimmter Tierarten prüfen: eine Prüfung nach nationalem Fachrecht und eine weitere Prüfung auf die Umweltverträglichkeit.

Veröffentlicht am 9. Oktober 2013 in ,
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