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Wasser bleibt heilig

Angesichts der Unruhe in vielen Kommunen verweist der Europaabgeordnete Markus Pieper auf einen neuen Sachstand bei den Verhandlungen zur sogenannten Konzessionsrichtlinie. Demnach hat die EU-Kommission nach Gesprächen mit kommunalen Spitzenverbänden und Europaabgeordneten eingelenkt. Es wird nun ein Passus in die Richtlinie aufgenommen, demzufolge Wasser ein öffentliches Gut ist und die Privatisierung der Wasserversorgung ausdrücklich nicht das Ziel der Richtlinie ist.

Kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände, die ausschließlich im Wasserbereich tätig sind, waren bereits vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen. Jedoch sahen einige Stadtwerke die Gefahr, dass sie aufgrund überregionaler Marktaktivitäten im ÖPNV, Energie- und Telekommunikationsbereich sich nun auch im Wasserbereich hätten dem Markt öffnen müssen. Auch diese Rechtsunsicherheit ist jetzt vom Tisch. Binnenmarktskommissar Michel Barnier hat nach Gesprächen mit CDU-Europaabgeordneten angekündigt, dass bei „Mehrspartenunternehmen“ die einzelnen Sparten getrennt betrachtet werden. Sind also Stadtwerke etwa bei Energie und Nahverkehr jenseits ihrer eigenen Gemeindegrenzen im  Markt tätig, bei der Wasserversorgung aber nicht, so sollen sie bei letzterem als nicht marktrelevant gelten. Damit entfällt die Pflicht zur Ausschreibung im Wasserbereich. Die betroffenen Stadtwerke müssten innerhalb der nächsten Jahre aber eine entsprechende organisatorische Trennung vornehmen. Pieper: „Diese Auflage darf nicht zu unverhältnismäßiger Bürokratie führen. Grundsätzlich ist die Spartentrennung aber zu begrüßen, weil mehr Transparenz entsteht und Quersubventionierungen zulasten der Kunden vermieden werden“.

Nur wenn Stadtwerke bzw. Mischunternehmen bereits hohe Anteile der Wasserversorgung außerhalb der Zuständigkeitsgrenzen erbringen, könne die Pflicht zur Marktöffnung greifen. Dafür gebe es in Deutschland aber nur wenige Beispiele. Grundsätzlich müsse klar sein, dass die Wasserversorgung nur dann öffentlich bleibt, wenn die Kommunen in Deutschland sie nicht an Private verkaufen. Die dann kommunal veranlasste Privatisierung könne aber nicht Brüssel angelastet werden, so Pieper.

Veröffentlicht am 15. März 2013 in ,
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