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CO2-Reduzierung für Kleintransporter

Der Industrieausschuss hat mit seiner heutigen Abstimmung die Planungen der EU-Kommission gebremst, schon 2014 weitere Verschärfungen zur CO2-Reduzierung von Kleintransportern zu beschließen. “Wir bestehen darauf, den ambitionierten und realistischen Grenzwert von 147 Gramm Kohlendioxid pro gefahrenen Kilometer bis 2020 zu erreichen. Aber quasi im gleichen Atemzug bereits für 2014 weitere Verschärfungen ab 2020 anzukündigen, kommt für die Industrie und ihre Kunden eindeutig zu früh”, sagte der Europaabgeordnete Markus Pieper (CDU), der das Dossier als Berichterstatter des Industrieausschusses betreut.

Tatsache sei, dass die CO2-Limits heute außerordentlich anspruchsvoll sind und weitere Innovationen in der Antriebstechnik und am Gesamtfahrzeug erfordern. Aus Sicht des Industrieausschusses ist eine weitere Verschärfung der Grenzwerte erst auf der Basis der neuen Testverfahren zu verantworten, die ab 2016 zur Anwendung kommen können und dann solide Prognosen erlauben. Die Fahrzeugindustrie und ihre mittelständischen Kunden bräuchten diese Planungssicherheit. Nur so könnten die Hersteller letztlich marktreife Fahrzeuge mit ausgereifter und damit international konkurrenzfähiger Technologie entwickeln.

Hintergrund

2011 verabschiedeten das Europaparlament und der Rat die Verordnung „(EU) Nr. 510/2011“ und damit die Zielmarke von 147 g CO2/km für 2020 für neue leichte Nutzfahrzeuge. Das 147-Gramm-Langfristziel wurde damit vor weniger als zwei Jahren nach langen, schwierigen Verhandlungen zwischen Parlament und Rat festgelegt. Diese Entscheidung erfolgte verbunden mit dem Auftrag an die Kommission, die Erreichbarkeit bis 2013 zu bestätigen. Mit dem vorliegenden Vorschlag zur Änderung dieser Verordnung bestätigt die EU-Kommission die Erreichbarkeit des CO2-Ziels und regt an, bereits im Rahmen einer Überprüfung 2014 neue Ziele für die Zeit nach 2020 festzulegen. Der Industrieausschuss fordert, neue Ziele erst zu bestimmen, wenn neue Testverfahren definiert sind. Dies dürfte 2016 der Fall sein und gibt der Industrie dann ausreichend Planungssicherheit für die Zeit nach 2020.

Ferner schlägt der Industrieausschuss eine Beibehaltung der „Anrechnungspunkte“ (“Supercredits”) für Fahrzeuge mit besonders niedrigem CO2-Ausstoß vor und fordert, neue Bedingungen für Testverfahren erst dann einzuführen, wenn ein neues Prüfverfahren vollständig entwickelt ist.

Der Beschluss des Industrieausschusses gilt als wichtiger Hinweis für den federführenden Umweltausschuss, der über das Dossier im Mai abstimmt. Dieser entscheidet ebenfalls darüber, ob es zunächst eine Bestätigung im Plenum gibt oder ob der Bericht direkt mit dem EU-Rat, dem Gremium der Mitgliedsstaaten, verhandelt wird.

Veröffentlicht am 19. März 2013 in ,
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